Gemeindeversammlung 2025
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Wolfgang Weber
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Christian Spangenberg
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Pfarrerin Dr. Olivia Rahmsdorf
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Beate Hientzsch
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5 Kirchengemeinden mit 5 unterschiedlichen Profilen - bitte auf die jeweilige Kirchengemeinde klicken, dann vergrößert sich die Datei.
Welche Fragen wurden beantwortet?
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Was bedeutet EKHN2030?
EKHN2030 beschreibt einen Zukunftsprozess zur Kirchenentwicklung. Er wurde durch unsere Landeskirche – die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau *kurz: EKHN*- angestoßen, da abzusehen ist, dass sich die finanzielle Situation der Kirche in Zukunft verschlechtern wird: Durch Mitgliederrückgang und damit weniger Kirchensteuereinnahmen ist es dringend erforderlich, dass die EKHN Möglichkeiten findet, die Ausgaben zu reduzieren -> es muss gespart werden! Aber nicht nur die Mitglieder und das Geld schwinden. Auch die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer geht zurück (Ruhestandswelle der Boomer; weniger Menschen, die Pfarrerin/Pfarrer werden wollen).
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Welche konkreten Prognosen und Berechnungen gibt es bis 2060?
Konkrete Prognosen und Berechnungen gibt es bis 2060 mit „Meilensteinen“ für 2030.
- weniger Pfarrerinnen und Pfarrer:
rund 1500 Pfarrer*innen heute -> ca. 950 in 2030 (>-30%)
- weniger Mitglieder:
rund 1,5Mio Mitglieder heute -> 1,2Mio Mitglieder 2030 (-20%)
- weniger finanzielle Mittel:
aktuell rund 700 Millionen Euro/Jahr -> 560 Millionen Euro/Jahr in 2030 (-20%)
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Wie soll der Entwicklung der schwindenden Ressourcen Rechnung getragen werden?
Mit dem Prozess EKHN2030 soll dieser Entwicklung der schwindenden Ressourcen Rechnung getragen werden, so dass unsere Kirche fit für die Zukunft gemacht wird. Dabei ist zu betonen, dass nicht nur das Einsparen in den Fokus genommen wird. Der Zukunftsprozess EKHN2030 möchte zugleich die kirchliche Arbeit weiterentwickeln und so moderne Wege für die „Kommunikation des Evangeliums“ finden, um unter veränderten Bedingungen auch weiterhin nah bei den Menschen – bei uns als Gemeinde - zu sein.
Fazit: Veränderung tut Not – und eine wesentliche Rolle soll dabei die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in sogenannten Nachbarschaftsräumen spielen. NBRs sind – wie der Name schon sagt - Zusammenschlüsse von benachbart gelegenen Kirchengemeinden.
Jeder NBR verfügt über ein sogenanntes „multiprofessionelles Verkündigungsteam“, bestehend aus mehreren Pfarrerinnen und Pfarrern, einer Gemeindepädagogin/einem Gemeindepädagogen und/oder einem professionellen Kirchenmusiker/einer professionellen Kirchenmusikerin.
Außerdem werden in einem NBR die jeweiligen Gemeindebüros der beteiligten Kirchengemeinden vereint und gehen in einem (oder zwei) gemeinsame(n) Gemeindebüro(s) auf.
Einsparpotenzial ergibt sich natürlich auch durch die gemeinsame Nutzung von Gebäuden im NBR. Diese soll sich nicht auf das gemeinsame Gemeindebüro beschränken, sondern möglichst weitere Gebäude umfassen. Als ganz klares Ziel ist beschrieben, dass die Kirche in Zukunft weniger Gebäude besitzen, die verbleibenden dafür schöner und lebendiger machen soll. Vorbereitet wird die effektive gemeinsame Nutzung von Gebäuden in einem NBR durch die Erstellung eines Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplans. Dazu werden die Gebäude und Einrichtungen im NBR identifiziert, die zukünftig weiter durch Zuweisungen von der Landeskirche finanziert werden. An diesem Prozess beteiligt sind die Kirchengemeinden, das Dekanat und die Kirchenverwaltung.
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Welche 3 Rechtsformen sind möglich?
Der NBR als kooperativer Zusammenschluss benötigt auch eine Rechtsform. Zur Auswahl stehen die „Nachbarschafts-AG“ (die loseste Form des Zusammenschlusses bei der sich die Kooperation der Gemeinden auf die wesentlichen gemeinsamen Angelegenheiten in den Bereichen Personal, Verwaltung und Gebäude beschränkt), die Gesamtkirchengemeinde (in der ein gemeinsames Leitungsgremium [gemeinsamer gesamt-KV] die Organisation der GKG über die genannten wesentlichen gemeinsamen Angelegenheiten hinaus übernimmt, die bisherigen Kirchengemeinden aber als rechtlich selbstständige Ortskirchengemeinden weiter existieren), und die Gemeindefusion/Gemeindezusammenschluss (bei der die einzelnen Kirchengemeinden aufhören zu existieren und in der neu zu gründenden Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin aufgehen).
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Wie sieht das konkret bei uns aus?
Der NBR, dem wir als Hochheimer Kirchengemeinde angehören (Beschluss zum Verkündigungsdienstgesetz vom 26.11.2022), ist der Nachbarschaftsraum Wiesbaden Süd-Ost. Diesen bilden wir gemeinsam mit unseren Brüdern und Schwestern aus den Kirchengemeinden Massenheim/Wicker, Delkenheim, Nordenstadt und Wallau. Diese KiGe umfassen knapp 10.000 KiGeGl (Ho: 3515 [35%], MaWi: 1185 [12%], De: 1343 [13%], No: 2236 [22%], Wa: 1532 [15%]; Stand Ende 2021). Für 2030 werden für unseren NBR knapp 8.000 Mitglieder prognostiziert -> -20%). Wir sehen also, dass auch wir in unserem NBR ganz konkret mit deutlich sinkenden Mitgliederzahlen zu rechnen haben.
Wir, die KV*innen der genannten KiGe, haben in den vergangenen Jahren eine sog. „Steuerungsgruppe“ gebildet, der aus jeder KiGe jeweils 1 hauptamtl. Vertreter und zwei ehrenamtl. Vertreter der KVs angehören. Vorsitzender ist z.Zt. Pfr. Hofmann aus Wallau. Seine Stellvertreterin ist Beate Hientzsch hier aus Hochheim. Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig und treibt die „Realisierung“ des zunächst ja eher theoretischen Konstrukts „NBR Wiesbaden Süd-Ost“ voran. Unterstützt werden wir durch einen „Transformationsunterstützer“ -> Herr Pfr. Conrad aus dem Regionalbüro, der sich bereits mehrfach mit uns getroffen hat und dabei die „Wege-Möglichkeiten“ hin zum NBR aufgezeigt und konkrete Fragen zum Prozess beantwortet hat. Natürlich wird über die Fortschritte der Steuerungsgruppe in den jeweiligen „Orts-KV-Sitzungen“ berichtet, so dass Jede und Jeder im KV Bescheid weiß: „Wo auf dem Weg nach 2030 sind wir?“. Außerdem haben wir uns in großer Runde im Januar 2024 mit den Gesamt-KVs aller beteiligten KiGe unseres NBR in Hochheim getroffen. Auch dabei hat uns Pfr. Conrad unterstützend begleitet bzw. „geleitet“: es ging hier natürlich um das Kennenlernen untereinander, aber insbesondere auch um die Entscheidung, welche der o.g. Rechtsformen der Zusammenarbeit (AG vs. GKG vs. Fusion) streben wir an und wie kann ein Zeitplan für unseren NBR aussehen: „Welche Schritte sind wann konkret zu gehen?“.
Nun könnte man meinen: „2030 – das ist ja noch eine ganze Weile hin!“ Die Rechtsform unseres NBR - zu der auch ein gemeinsamer Haushalt der beteiligten Gemeinden wie auch das gemeinsame Gemeindebüro gehören - muss bis 2027 „unter Dach und Fach“ sein. Denn 2027 sind die nächsten KV-Wahlen und spätestens zu diesem Zeitpunkt (und zwar am 01.01.) muss der NBR in seiner angestrebten Rechtsform existieren, so dass der dann neu zu wählende Gesamt-Kirchenvorstand entsprechend der zugrundeliegenden, neuen Satzung zustande kommt.
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Für welche Rechtsform hat sich der Nachbarschaftsraum entschlossen?
Wir, die Kirchenvorstände der am NBR beteiligten Kirchengemeinden, haben im Laufe des vergangenen Jahres die Gesamtkirchengemeinde als Rechtsform der Zusammenarbeit beschlossen – wir werden also eine Gesamtkirchengemeinde werden. Ausschlaggebend für die Wahl der „Gesamtkirchengemeinde“ war, dass diese Rechtsform als optimale Mischung erscheint aus „Zusammenwachsen und zusammen wachsen“, also aus gemeinsamem Agieren bei gleichzeitigem Erhalt der Identität der jeweiligen Kirchengemeinde. Außerdem haben wir uns in einigen Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden davon überzeugt, dass wir es bei der GKG mit einer „schlanken Verwaltung“ zu tun haben, was die notwendige Gremien- und Verwaltungsarbeit im NBR angeht. Schließlich wollen wir ja vor allem „Kirche anbieten – mit allen Facetten“ und uns nicht im zwischengemeindlichen „Abrechnungs-Klein-Klein“ verheddern (-> das ist z.B. einer der Nachteile der Nachbarschafts-AG).
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Wo sind wir, Stand jetzt, Anfang 2025?
Zur Zeit arbeiten wir für die zu bildende GKG eine Satzung aus (Ausgangspunkt: Mustersatzung, vorgegeben durch die Kirchenverwaltung), in der die Grundlagen unserer Zusammenarbeit geregelt werden („Wie groß ist der Gesamt-KV?“, „Wieviele Mitglieder pro Ortskirchengemeinde?“, „Was wird in den Ortskirchengemeinden geregelt?“). Auch die feinere Ausdifferenzierung der Zusammenarbeit ist schon in Arbeit: So entsteht eine der Satzung untergeordnete, leichter handhabbare Geschäftsordnung, bei der wir von „Vorbildern“ aus anderen GKG profitieren, in denen der „GKG-Betrieb“ schon aufgenommen wurde.
Außerdem werfen wir in einer AG der Steuerungsgruppe bereits einen Blick auf die Zusammenlegung der Finanzen, stellen uns also ganz konkret die Frage: „Wie kann ein gemeinsamer Haushalt strukturell aussehen?“. Dabei werden wir unterstützt durch einen Haushälter von der Regionalverwaltung.
Auch die im NBR befindlichen Gebäude haben wir bereits in den Blick genommen: Für die Erstellung eines Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplans gab es im November 2024 eine gemeinsame Begehung der Gebäude des NBR zusammen mit dem Dekanat und der Kirchenverwaltung. Aus dieser Begehung werden Vorschläge zur Nutzung der Gebäude bis Mai diesen Jahres erarbeitet – erst dann, wenn also klar ist, welche Gebäude als „ausbaufähig“ / „erhaltungswürdig“ / „überflüssig“ eingestuft werden, kann entschieden werden, wo ein gemeinsames Gemeindebüro des NBR sein wird.
Weitere aktuell in AGs der Steuerungsgruppe bearbeitete Themenfelder sind z.B. der konkrete Name unserer Gesamtkirchengemeinde (also: „Wie wollen wir heißen?“) und was sind gemeinsame Aktionen in naher Zukunft, die den NBR für sie und uns als KiGeGl greifbar oder besser: erlebbar machen. Dazu gehörte bereits die kürzlich durchgeführte „Winterkirche“. Dabei haben die Pfarrerinnen und Pfarrer der Nachbarschaft– also UNSER multiprofessionelles Verkündigungsteam - reihum zur Jahreslosung „Prüft alles und behaltet das Gute“ ihre verschiedenen Sichtweisen auf und Herangehensweisen an das Thema zum Ausdruck gebracht. Wir waren uns im Kirchenvorstand rückblickend einig, dass diese „Variation des Themas Sonntagsgottesdienst“ sehr bereichernd war und hoffen, dass Ihnen das genauso ging.
Für den 29. Juni 2025 ist ein gemeinsamer Gottesdienst mit Sternenwanderung zum Baumoval im Regionalpark Mönchsgewann geplant. Außerdem arbeitet das Verkündigungsteam an einem gemeinsamen Konfikonzept, dass schon in diesem Jahr umgesetzt werden soll.